Pflege-Wohngemeinschaft Bonländer Tor

Pflege-Wohngemeinschaft "Bonländer Tor"

Wohnraum für Senioren und Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf

Das „Bonländer Tor“ ist ein im Jahr 2019 neu eröffneter Gebäudekomplex in Filderstadt-Bonlanden, der verschiedene Anbieter aus dem Gesundheits- und Pflegewesen unter einem Dach vereint. Daneben wird außerdem moderner und barrierefreier Wohnraum geschaffen speziell für ältere Menschen und Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf. Diese Bewohner profitieren damit von der hervorragenden Infrastruktur innerhalb des Gebäudes und den kurzen Wegen. Gemeinsamer Treffpunkt aller Bewohner und Nutzer des Gebäudes ist die große Dachterrasse im 3. OG, die einen herrlichen Ausblick auf das Leben in der Stadt und die Umgebung bietet.

  • eine allgemeinärztliche Hausarztpraxis
  • eine Gemeinschaftspraxis für Allgemein- und Kardiologiemedizin
  • eine Zahnarztpraxis
  • eine Praxis für Naturheilkunde
  • eine Logopädiepraxis
  • eine Praxis für Physiotherapie
  • eine Apotheke
  • ein Sanitätshaus
  • ein Fachgeschäft für Hörakustik
  • eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf mit 12 Einzelzimmern und zugehörigem Duschbad
  • 8 seniorengerechte Wohnungen zwischen 32 und 68 Quadratmetern

Die betreute Wohngemeinschaft

Die Pflege-Wohngemeinschaft bietet Platz für 12 Bewohner und richtet sich an Personen mit leichter bis schwerer Pflegebedürftigkeit, jedoch ohne Hinlauftendenz. Mit den Bewohnern wird ein Miet- und Betreuungsvertrag abgeschlossen, der die Raummiete, Nebenkosten sowie die Kosten der Betreuung und Lebenshaltung abdeckt.

Ausgangspunkt

Insbesondere für hilfs- und pflegebedürftige ältere Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankungen auf Dauer nicht mehr alleine leben können, bietet eine betreute Wohngemeinschaft die Möglichkeit, die benötigte Unterstützung und Hilfe in Anspruch nehmen zu können und dies gleichzeitig mit dem Bedürfnis nach einem häuslichen Wohnen zu verbinden. Betreute Wohngemeinschaften sind als alternative Wohnform zwischen einem Leben (mit Betreuung und Pflege) in der angestammten Wohnung und einem Leben im Altenpflegeheim mit vollstationärer Versorgung einzuordnen. Mit dem zugrunde liegenden Konzept einer betreuten Wohngemeinschaft wird der Weg von einem trägergesteuerten hin zu einem nutzergesteuerten Versorgungsmodell geebnet.

Unsere betreute Wohngemeinschaft ist organisiert als anbieterverantwortete Wohngemeinschaft für Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf gemäß § 4 Abs. 2 Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) von Baden-Württemberg.

Organisatorisches

Die Wohngemeinschaft (kurz WG genannt) befindet sich im 2.Obergeschoss des Gesundheits­zentrums „Bonländer Tor“ in Filderstadt-Bonlanden in der Bonländer Hauptstr. 123. Das Gebäude liegt in einem Wohngebiet am Kreisverkehr Bonländer Hauptstraße / Dietrich-Bonhoeffer-Straße. Der Zugang zur Wohngemeinschaft erfolgt von der Dietrich-Bonhoeffer-Straße aus. Mit dem PKW ist die WG gut erreichbar, Parkplätze sind in einer Tiefgarage vorhanden. Das Gesundheitszentrum wurde ganz neu gebaut und Ende 2018 fertiggestellt. Im Gebäude sind außer mehreren Arztpraxen zahlreiche weitere Gesundheitsdienstleister vertreten.

Zielgruppe

Die Bewohner der WG sollten möglichst aus dem naheliegenden Umfeld kommen, sodass sie weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Für eine Aufnahme in die WG kommen insbesondere folgende Personengruppen infrage:

  • Körperlich beeinträchtigte Menschen mit einem Pflege- und Hilfebedarf entsprechend mindestens Pflegegrad 2.
  • Psychisch beeinträchtigte Menschen (z. B. mit Antriebsarmut, Depression), die grundsätzlich Interesse an gemeinsamen Aktivitäten und dem Zusammenleben mit anderen Menschen haben.
  • Menschen mit einer demenziellen Erkrankung, die sich in eine Gemeinschaft integrieren können. Bei starken Verhaltensauffälligkeiten, starkem Bewegungs- drang, Hinlauftendenz, gestörtem Tag-Nacht-Rhythmus wird unsere betreute WG nicht die geeignete Wohnform sein.
  • Menschen, die im Pflegeheim überversorgt, in der eigenen Wohnung aber unterversorgt wären.
  • Menschen, die nicht mehr allein, sondern in Gemeinschaft leben möchten.
  • Menschen mit Migrationshintergrund, die aufgrund ihres kulturellen Hintergrunds in die Gemeinschaft integriert werden können.

Voraussetzung für die Aufnahme ist generell das Vorliegen von bzw. die wahr- scheinliche Einstufung in mindestens Pflegegrad 2 der Pflegeversicherung

Räumlichkeit und sachliche Ausstattung

Das gesamte Gebäude ist rollstuhlgerecht gebaut. Die Wohngemeinschaft im 2. Obergeschoss kann zu Fuß über das Treppenhaus oder mit einem Aufzug erreicht werden. Jeder Bewohner bewohnt ein eigenes Zimmer mit zugehörigem Duschbad. Die Zimmer sind bereits mit einem Einbauschrank, Tisch und Garderobe ausgestattet, ansonsten werden die Zimmer von den Bewohnern beim Einzug individuell möbliert und gestaltet. Das Bad ist mit einer Toilette, Waschtisch, Spiegel und einer ebenerdig gefliesten Dusche versehen. In den Zimmern sind Anschlüsse für Fernseher und Telefon vorhanden.

Im Gemeinschaftsbereich ist ein möblierter Wohn-/Ess­bereich mit Einbauküche vorhanden. Zur Verfügung steht außerdem im 3.Obergeschoss eine große gemeinschaftliche Dachterrasse.

Organisation des täglichen Lebens

Im Mittelpunkt des Konzepts steht die größtmögliche Normalität des Lebensalltags, die von der Selbstbestimmung der Bewohner und/oder von deren gesetzlichen Betreuern/Angehörigen geprägt ist. Als Ort des Wohnens orientiert sich die betreute Wohngemeinschaft an Merkmalen und Aktivitäten in einem Privathaushalt. Ein vertrauter häuslicher Rahmen zeichnet sich nicht nur durch die Ausstattung bzw. die Einrichtungsgegenstände, sondern insbesondere durch die Alltagsgestaltung aus. Unter Alltag versteht man gewohnte, routinemäßige Abläufe im Tages- und Wochenzyklus, die von Arbeit, Freizeit und Schlaf geprägt sind. Alltag „zu Hause“ wird im Regelfall von diesen Bereichen strukturiert. Typische Aktivitäten in einem Haushalt sind täglich anfallende Arbeiten wie Einkaufen, Kochen, Putzen, Blumen gießen etc., aber auch Zeit, mit Spaziergängen, Musik hören, Zeitunglesen oder Unterhaltungen zu verbringen.

Da es sich bei den Bewohnern einer betreuten Wohngemeinschaft um hilfs- und pflegebedürftige Menschen handelt, werden sie hinsichtlich der Gestaltung und der aktiven Beteiligung im Alltag im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten und Bedürfnisse unterstützt, die Kompetenzen und Ressourcen der Einzelnen genutzt und gefördert. Die Alltagsgestaltung einer betreuten Wohngemeinschaft orientiert sich an den der Lebensgeschichte angepassten Interessen und Gewohnheiten des Einzelnen (Aufstehen, Zubettgehen, Frühstücken etc.) und integriert diese in den notwendigen gemeinschaftlichen Rahmen. Es gilt demnach eine Balance zwischen individuellen und gemeinschaftsorientierten Bedürfnissen und Gewohnheiten herzustellen. Insbesondere bei demenzkranken Menschen muss die Alltagsstruktur an vertrauten und gewohnten Aktivitäten anknüpfen, um einen Orientierungs- und Sicherheitsrahmen zu bieten. Auch wenn im Laufe von Erkrankungen die Pflegebedürftigkeit zunimmt, sollte die notwendige Pflegetätigkeit nicht im Vordergrund stehen. Das Alltagskonzept wird sich daher immer wieder verändern und an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen.

Organisiert werden müssen wesentliche Aufgaben wie Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft, wobei eine eindeutige Zuordnung der einzelnen Bereiche nicht immer möglich ist, da die Übergänge oft fließend sind. Dies entspricht jedoch auch dem Ansatz eines ganzheitlichen Konzepts.

Alltagsbegleitung durch Präsenzkräfte

Als Anbieter der WG stellen wir gemäß den gesetzlichen Regelungen rund um die Uhr Präsenzkräfte zur Verfügung, die den Alltag strukturieren und begleiten, den Haushalt organisieren, die Bewohner der WG betreuen und Kontakte zu Angehörigen, Besuchern und sonstigen Dienstleistern (Pflegedienst, Ärzte, Apotheke) unterstützen.

Die Aufgaben der Präsenzkräfte orientieren sich im Grundsatz daran, was Angehörige zu Hause auch leisten würden. Dies umfasst z. B. einfache Pflegeleistungen wie Hilfe bei Toilettengängen oder Verabreichung von Nahrung. Zu den hauswirtschaftlichen Leistungen gehören die Reinigung der Gemeinschaftsflächen, die Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufe, Waschen der Wäsche der Gemeinschaft. Alle diese Tätigkeiten sollen möglichst immer unterstützend sein und zusammen mit den Bewohnern durchgeführt werden. Des Weiteren besprechen und organisieren die Präsenzkräfte gemeinschaftliche und individuelle Tagesaktivitäten der Bewohner. Geleitet werden sie dabei von dem Prinzip, dass die Bewohner in ihrer Lebensführung nicht bevormundet und fremdbestimmt werden sollen, sondern dass sie das Recht haben, ihr Leben so zu führen, wie sie es möchten – solange dadurch keine anderen Mitglieder der Gemeinschaft beeinträchtigt werden. Dazu gehören z. B. auch Essgewohnheiten und -zeiten sowie individuelle Vorstellungen bezüglich der Körperhygiene oder der Ordnung im Zimmer.

Die Präsenzkräfte sind in der Regel keine ausgebildeten Pflegefach- oder Hauswirtschaftskräfte, sie weisen aber Grundkenntnisse und Erfahrung in der Pflege auf. Falls verfügbar, werden z. B. Alltagsbegleiter, Servicehelfer oder Betreuungskräfte eingesetzt.

Sicherstellung der Pflegeleistungen

Der jeweilige Bedarf der Bewohner an Pflege- und sonstigen Unterstützungsleistungen unterscheidet sich individuell nach der Art der Unterstützung, ihrer Häufigkeit und dem Zeitpunkt der Ausführung sowie durch den Qualifikationsanspruch an die Personen, die die Leistungen erbringen. Dazu gehören im Einzelnen:

  • die Grundpflege wie z. B. Körperpflege, An- und Auskleiden sowie Hilfe bei den Ausscheidungen,
  • die medizinische Behandlungspflege nach Anordnung des behandelnden Arztes,
  • die Aktivierung und Mobilisierung.

Diese Leistungen vereinbaren die Bewohner je nach Notwendigkeit direkt mit dem ambulanten Pflegedienst. Weitere individuelle Leistungen sind:

  • Krankengymnastik
  • Ergotherapie
  • Logopädie
  • Rehabilitative Leistungen
  • Massagen
  • Friseurleistungen
  • Fußpflege/Maniküre

In aller Regel erbringen solche individuellen Leistungen Dienstleister, die vom einzelnen Bewohner beauftragt werden. Möglich ist, dass für einzelne Dienstleistungen (z. B. Friseur, Fußpflege) die Gemeinschaft der Bewohner einen Dienstleister beauftragt, der sich um mehrere oder alle Bewohner kümmert, was z. B. finanzielle Vorteile haben kann.

Einbeziehung von Angehörigen, Bekannten und Betreuern

Unsere betreute Wohngemeinschaft bietet großen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der aktiven Beteiligung des sozialen Umfelds der Bewohner an Pflege- und Betreuungsaufgaben. Sie bietet aber auch die Möglichkeit, Verantwortung zu teilen. Die Entscheidung darüber, wie viel Zeit und Engagement für die Aufgaben eingesetzt werden, erfolgt grundsätzlich freiwillig. Genauso wie im häuslichen Umfeld haben z. B. Angehörige und Bekannte die Möglichkeit, sich direkt an pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Leistungen ihres Angehörigen zu beteiligen, wenn dieser es wünscht. Es gibt nach diesem Grundsatz keine speziellen Besuchszeiten, und Einschränkungen nur dort, wo die Interessen anderer Mitglieder oder der Gemeinschaft berührt werden. So wäre es z. B. problematisch, wenn Angehörige an von der Gemeinschaft bezahlten Mahlzeiten teilnehmen würden oder sich in die Gemeinschaft betreffende Belange einmischen würden. Im Alltag obliegt es daher den Präsenzkräften, darauf zu achten, dass die Balance zwischen willkommener Mithilfe und Engagement einerseits und der Beeinträchtigung der Belange der Gemeinschaft andererseits durch Besucher der WG gewahrt bleibt.

Gesetzliche Betreuer werden sich in der Regel weniger an der Gestaltung des Alltagslebens beteiligen, möglicherweise aber die Rechte ihrer Betreuten an Entscheidungen der Gemeinschaft wahrnehmen, die Kosten verursachen. Auch hier kommt den Präsenzkräften eine Vermittler- und Moderatorenrolle zwischen unterschiedlichen Interessen zu.

Bewohnergremium

Zur Sicherung der Selbstbestimmung und zur Klärung und Regelung von Fragestellungen, die das gemeinschaftliche Zusammenleben betreffen, wird das Bewohnergremium gebildet. Es besteht aus den Mitgliedern der Wohngemeinschaft oder deren Bevollmächtigten.

Die Bewohner der Wohngemeinschaft entscheiden selbst über die Größe des Gremiums und die Organisationsform. Durch diese wird z. B. festgelegt, wann und wie oft sich die Mitglieder treffen, wie diese Treffen und Beschlüsse protokolliert und dokumentiert werden, wie Abstimmungen erfolgen, wann es Vetorechte gibt etc.

Beispiele für Entscheidungen, die vom Bewohnergremium getroffen werden, sind:

  • Erstellung von Speiseplänen,
  • Festlegung von Regeln des Zusammenlebens („Hausordnung“),
    z. B. betreffend Haustiere, Besuchszeiten von Angehörigen,
  • Beauftragung gemeinsamer Dienstleister (z.B. Friseur, Fußpflege),
  • Planung gemeinsamer Aktivitäten,
  • Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten,
  • Gemeinschaftliche Anschaffung von Haushaltsgütern (z. B. Fernseher, Computer, Sportgeräte),
  • Mitwirkung von Angehörigen/Bekannten an der Alltagsgestaltung,
  • Konfliktlösung innerhalb der Gruppe,
  • Beschwerden, Anliegen, Verbesserungsvorschläge gegenüber dem Anbieter der WG. Entscheidungen, die nicht vom Bewohnergremium getroffen werden können, sind z. B.
  • Aufnahme oder Ausschluss von Bewohnern der WG,
  • Festlegung der Kosten für Miete, Nebenkosten und Betreuungspauschale,
  • Auswahl der Präsenzkräfte.

Kosten

Die für das Leben und Wohnen in einer betreuten Wohngemeinschaft anfallenden Kosten setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

  • Miete und Heiz-, Betriebs- und Nebenkosten: Es handelt sich um die „normalen“ Kosten des Wohnraums.
  • Betreuungspauschale: Deckt die Kosten der 24-Stunden-Präsenzkräfte ab. Miete inklusive Nebenkosten und die Betreuungspauschale werden von uns als Anbieter der WG im Rahmen einer monatlichen Miet- und Betreuungspauschale abgerechnet. Die Pflegekasse beteiligt sich auf Antrag an diesen Kosten mit einer monatlichen Pauschale in Höhe von derzeit 214,- Euro
  • Lebenshaltungskosten: Die Kosten der gemeinschaftlichen Verpflegung, Wäsche­versorgung und der sonstigen hauswirtschaftlichen Verbrauchsmaterialien werden über eine Lebenshaltungspauschale abgedeckt.
  • Kosten für Pflege- und individuelle Hauswirtschaftsleistungen: Sie bemessen sich nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen und den vereinbarten ambulanten Pflegeleistungen. Diese Kosten werden im Rahmen des Sachleistungsbetrags je nach vorliegendem Pflegegrad vom Pflegedienst direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet bzw. bei ärztlich verordneten Leistungen direkt mit der Krankenversicherung. Falls das monatliche Einkommen zur Abdeckung der gesamten Kosten nicht ausreicht und kein Vermögen über dem Schonbetrag vorhanden ist, können zur Kostendeckung zusätzlich Leistungen der Sozialhilfe beantragt werden.

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